Allgemeine Geschäftsbedingungen OleksDOC für Auftraggeber

Die nachfolgenden AGB gelten bei der Inanspruchnahme unserer Leistungen – insbesondere von der Reparatur von Mobilgeräten – als vereinbart. Insbesondere finden Sie als unser Vertragspartner Ihre Rechte und Pflichten als Auftraggeber sowie die wichtigsten Datenschutzbestimmungen.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der Reparatur von Mobil- und Elektrogeräten aller Art zwischen

Herrn Oleksii Moroz

OleksDOC

Maxim-Gorki-Straße 14,

09599 Freiberg s

(mehr Informationen im Impressum: https://www.oleksdoc.de/impressum)

(nachfolgend „Verwender", „wir", oder „uns" genannt)

und Ihnen als Vertragspartner

(nachfolgend „Partner", „Ihr" oder „Sie" genannt).

Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus der Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(6) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen – insbesondere auf einer Webseite, in Prospekten oder jeder Präsentierfläche des Verwenders – stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dienen der unverbindlichen Darbietung.

(2) Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Kostenvoranschlags- und Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden.

(3) Mit dem Absenden einer Bestellung bzw. Beauftragung auf jede dem Geschäftsmodell des Verwenders entsprechende Weise, insbesondere aber

– das Anklicken des Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Buttons/Knopfes des Verwenders auf einer Seite der eigenen Webseite des Verwenders,

– das Anklicken des Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Buttons/Knopfes auf einem fremden Portal oder den Social-Media-Auftritten des Verwenders,

– durch die Zusendung von Auftragsunterlagen an den Verwender über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post, Fax oder Social-Media-Profil des Verwenders,

– durch die Übergabe von Auftragsunterlagen an den Verwender – in dessen Räumlichkeiten, beim Partner oder bei jeder anderen Gelegenheit – online oder offline, beispielsweise auf Messen oder Informations- oder Werbeveranstaltungen,

gibt der Partner eine rechtsverbindliche Beauftragung bzw. Bestellung ab.

(4) Er stimmt mit der Beauftragung bzw. Bestellung zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.

(5) Er ist an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

(6) Der Verwender kann den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. des Auftrages

– per E-Mail an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse oder

– mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe

bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(7) Die Bestätigung erfolgt grundsätzlich durch den Verwender selbst, kann aber auch durch einen Dritten im Namen des Verwenders erfolgen, insbesondere durch einen Vermittler oder ein Webportal, auf dem der Verwender ein Profil unterhält, insbesondere wenn die Bestellung bzw. Beauftragung über das Webportal erfolgte.

(8) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verwender die Bestellung bzw. den Auftrag des Partners durch eine Annahmeerklärung annimmt, mit der Leistungserbringung beginnt, eine Rechnung stellt oder die Leistung – ganz oder teilweise – erbringt.

(9) Sollte die Leistungserbringung der vom Partner bestellten bzw. beauftragten Leistung nicht möglich sein, etwa, weil ein zur Erbringung erforderlicher Bestandteil der Leistung nicht erhältlich ist, sieht der Verwender von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.

(10) Mehrere Partner haften für eine Forderung des Verwenders im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung als Gesamtschuldner. Eine Mehrheit von Partnern besteht insbesondere bei einer Leistung, die an mehrere Personen erbracht wird. Der Verwender ist berechtigt, sich bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen jedes von mehreren Partnern zu stützen, soweit nicht einer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt den Verwender zur Beendung des Vertrags mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.


§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Preisangaben sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise gelten – sofern nicht anders vereinbart – zuzüglich anfallender Liefer-, Versand- und Montagekosten.

(2) Die Vergütung ist sofort nach Erhalt der Leistung bzw. mit Abnahme direkt vor Ort zu zahlen. In Ausnahmefällen, etwa bei vereinbarter Banküberweisung, kann die Zahlung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Gerät der Partner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie weitergehende Schadensersatzansprüche.

(3) Zahlung

(a) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich ausschließlich per Karte.

(b) Girocard (EC-/Maestro-Karte) wird stets akzeptiert.

(c) Kreditkartenzahlung ist ebenfalls möglich; der Verwender ist jedoch berechtigt, die hierbei anfallenden Kreditkartengebühren vollständig auf den Partner zu übertragen.

(d) Kartenzahlungen erfolgen ausschließlich kontaktlos; Einsteck- oder Magnetstreifen-Zahlungen sind ausgeschlossen.

(e) Zahlungen per Banküberweisung oder Barzahlung sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch nur nach ausdrücklicher vorheriger Absprache und schriftlicher Vereinbarung im Auftrag zulässig.

(4) Der Verwender behält sich vor, angebotene Zahlungsmöglichkeiten jederzeit individuell oder allgemein einzuschränken oder zu ergänzen.

(5) Der Partner ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Verwenders aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Partner nur ausüben, sofern sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.


§ 4 Mitwirkungspflicht

(1) Der Partner wird den Verwender bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Der Partner wird dem Verwender beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse mitteilen oder Unterlagen, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen. Der Partner wird zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und dem Verwender alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Insbesondere wird der Partner dem Verwender die Gerätecodes der zu reparierenden Mobiltelefone zur Verfügung stellen, die den Zugang zum Gerät ermöglichen, sowie ggf. Reparaturteile zur Verfügung stellen, die zur Reparatur erforderlich sind.

(2) Soweit der Partner zur Mitteilung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt ist, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Er versichert seine Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen fehlender Berechtigung des Partners gegen den Verwender vorgehen, wird der Partner den Verwender auf erstes Anfordern freistellen und dem Verwender jeglichen Schaden, der dem Verwender wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt den Verwender zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.

(4) Entsteht dem Verwender durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Der Partner stellt den Verwender in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit vom Partner zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.


§ 5 Leistungsumfang und Vergütung

(1) Der Verwender erbringt Leistungen auf dem Gebiet der Reparatur mobiler Geräte und sonstiger Elektrogeräte aller Art.

(2) Für den Umfang der vom Verwender zu erbringenden Leistung ist maßgeblich: die jeweils abgegebene Bestellung bzw. der jeweils erteilte Auftrag – egal in welcher Form, insbesondere online (beispielsweise Leistungsbeschreibung im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Bestellvorgangs, unabhängig ob auf der Webseite oder auf jeder anderen Plattform) oder in Textform (beispielsweise die Bestell- bzw. Auftragsunterlagen samt Anhänge, unabhängig davon, ob in Papierform oder elektronisch, beispielsweise per E-Mail).

Insbesondere gilt außerdem:

– Der Partner übergibt dem Verwender ein auf die Werkeinstellungen zurückgesetztes Gerät oder den Gerätecode.

– Die Reparatur durch den Verwender kann zu Datenverlust des Reparaturgegenstands führen. Der Partner sorgt für ein Backup und erklärt sich mit einem möglichen Datenverlust einverstanden.

– Der Partner ist verpflichtet, bei Versendung eines Mobiltelefons zur Reparatur an den Verwender die Sendung zu versichern, eine Sendungsnummer zu nutzen, einen Gefahrgutaufkleber zu nutzen und die Sendung und die Verpackung so zu gestalten, dass ein sicherer Transport gewährleistet wird.

– Der Partner ist einverstanden, dass bei Reparatur sein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller erlischt.

– Der Partner ist einverstanden, dass die reparierte Sache keine Wasserdichtigkeit aufweisen wird.

– Der Partner ist einverstanden, dass die genutzten Ersatzteile keine Originalteile sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich der Einbau von Originalteilen vereinbart.

– Der Partner erklärt sich einverstanden, eine Sache als repariert anzusehen, wenn ihre Funktionalität nach durchgeführter Reparatur durch die Software oder ein Softwareupdate des Herstellers nicht gewährleistet wird, insbesondere wenn ein Gerät durch eine Reparatur in einen funktionierenden Zustand gebracht wird, dann aber funktionsuntüchtig wird, weil ein Softwareupdate erfolgt.

– Der Verwender setzt ein Leihgerät bei Rückgabe auf Werkeinstellungen zurück und haftet für alle dem Leihgerät entstandenen Schäden.

– Der Verwender ist berechtigt, die bei Reparatur einer Sache ausgebauten/ausgewechselten Teile des Partners zu behalten.

(3) Der Verwender erhält für seine Leistungserbringung eine Vergütung nach der Bestellung bzw. dem Auftrag nach Abs. 2.

(4) Der Verwender ist zur sorgfältigen und gewissenhaften Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet.

(5) Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Verwender etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Er wird bei der Einteilung der Tätigkeitszeiten diese selbst in der Weise festlegen, dass der Leistungszweck effektiv erreicht wird. Die Abstimmung und Koordination der Leistungserbringung mit dem Partner erfolgt zum Zweck der Effektivitätssteigerung.

(6) Der Verwender ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

(7) Der Partner leistet Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen des Verwenders.

(8) Der Verwender ist – ausschließlich gegenüber unternehmerischen Partnern – berechtigt, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Ausführung des Vertrages die Erhöhung oder Senkung seiner Selbstkosten, insbesondere wegen Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder einem unvorhersehbaren Leistungsmehraufwand entstehen, beispielsweise weil der Reparaturaufwand in Abweichung zum Auftrag und auf bei Auftragserteilung unvorhersehbare Weise unverhältnismäßig stark steigt. Diese sind auf Verlangen des Partners nachzuweisen. Unabhängig davon sind wir zu einer Preisänderung im entsprechenden Umfang berechtigt, wenn der Partner die Verzögerung zu vertreten hat oder sie allein in seinen Risikobereich fällt. Erhöhungen des Endpreises gegenüber dem in der Bestellung bzw. im Auftrag ausgewiesenen Preis werden bis zur maximalen Höhe von 10 % vorbehalten. Zeichnet sich bei der Vertragsdurchführung eine darüber hinausgehende Abweichung ab, so gilt diese nur als Endpreis, soweit der Verwender den Partner davon unverzüglich informiert und der Partner sein ihm in diesem Falle zustehendes Vertragsauflösungsrecht – insb. Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht – nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausübt.


§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – mit der Absendung der Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung des Verwenders an den Partner.

(2) Der geschlossene Vertrag läuft – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – bis zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht.

(3) Die ordentliche Kündigung eines zur Erfüllung einer bestimmten Leistungspflicht bestimmten Vertrags – insbesondere wie vorliegend die Reparatur von Mobiltelefonen und sonstigen Geräten – ist keiner der Parteien möglich. Jede Partei ist jedoch berechtigt, einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigt der Verwender aus wichtigem Grund, so ist der Partner verpflichtet, ihm die Kosten und Vergütungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleisteten Dienste des Verwenders sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung.

(5) Die Kündigung kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.


§ 7 Leistungsfrist und Höhere Gewalt

(1) Der Verwender ist – soweit nicht im Einzelfall vereinbart – nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit der Verwender an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, nicht von ihm zu vertretender Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Ersatzteile, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt), verlängert sich die etwaig vereinbarte Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, wird der Verwender von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass dem Partner ein Rücktritt oder Schadensersatz zusteht. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Partner unzumutbar.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die an den Partner gelieferte, vom Verwender hergestellte oder bei der Reparatur genutzte und an den Partner gelieferte Sache bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verwenders.

(2) Der Partner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln.

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind sie vom Partner auszuführen.

(4) Der Partner benachrichtigt den Verwender unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.


§ 9 Gewährleistung

(1) Der Verwender haftet für Sach- oder Rechtsmängel vertragsgegenständlicher Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung. Im Fall von gebrauchten Waren oder ihrer Reparatur beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht aus unerlaubter Handlung herrühren.

(2) Etwaige vom Verwender gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1.

(3) Bei Zerstörung der Reparatursache und ihrem Ersatz durch eine gleichwertige Sache geht das Eigentum an der zerstörten Sache auf den Verwender über.


§ 10 Widerruf

Falls Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher gilt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (OleksDOC, Inhaber: Oleksii Moroz, Maxim-Gorki-Straße 14, 09599 Freiberg, E-Mail: info@oleksdoc.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An OleksDOC, Inhaber: Oleksii Moroz, Maxim-Gorki-Straße 14, 09599 Freiberg, E-Mail: info@oleksdoc.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum _______________ (*)


§ 11 Kommunikation

(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation zwischen Verwender und Partner erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail, die Webseite sowie Messengerdienste des Verwenders, beispielsweise über WhatsApp. Der Partner willigt dazu ein, dass ihm Informationen per E-Mail, über das Internet, postalisch oder auf anderem Weg zugesendet werden.

(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Risiko des Partners. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters ist der Verwender nicht verantwortlich und haftet nicht.


§ 12 Urheberrechte

Der Verwender hat an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen oder jeglicher Präsenz des Verwenders veröffentlicht werden, Urheberrechte und sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.


§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Verwender erhebt personenbezogene Daten des Partners sowie ggf. andere vom Partner zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

(2) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiterbesteht, werden sie von uns gelöscht. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden.

(3) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten.

Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum: https://www.oleksdoc.de/impressum


§ 14 Haftung und Freistellung

(1) Der Verwender haftet gegenüber dem Partner in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Verwender nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3) Die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Kaufmann und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verwenders in Freiberg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen – die alternative Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung und § 36 VSBG. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht verpflichtend und wird von uns nicht wahrgenommen.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behält sich der Verwender vor. Änderungen setzen voraus, dass der Partner nicht unangemessen benachteiligt wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird.

(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird 1 Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung gültig. Der Partner hat im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.